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Subpage zur persönlichen homepage von Christian Heinze (crh-pp.eu) Stand 2019 02 21

Vom Beruf des Juristen.
On the Profession of a Lawyer (in German language only)

So wie die Welt gebaut ist und so wie die Menschen gebaut sind gibt es im Dreiecksverhältnis zwischen den Einzelnen und ihren Vereinigungen und der Natur laufend Konflikte – kleinste, kleine, große und größte. Jeder emotional und moralisch, vernunftmäßig und charakterlich normal ausgewachsene Mensch bewältigt sie in aller Welt und in aller Regel ( „autonom“) im Kreise seiner Umwelt, indem er sie vermeidet oder sich mit seinem Kontrahenten einigt. In komplizierteren Fällen geschieht dies durch Vertrag und seine Einhaltung. Auf diese Weise reguliert sich die Gesellschaft selbst und sie schafft sogar kleinere Gemeinschaftswerke, und dafür braucht es keinen staatlichen Eingriff und meist auch nicht die Androhung von Staatsgewalt (Argument der Anarchisten).

Aber wegen mancher, besonders großer und größter und keineswegs seltener Konflikte sind die Menschen bereit, sich gegenseitig zu verletzen oder zu erschlagen, in ihrer Bewegung oder Entfaltung zu behindern oder zu berauben. Außerdem wollen sie Gemeinschaftswerke schaffen, die sie auf gesellschaftlicher ebene nicht realisieren können. Diese Konflikte können nur bewältigt (vermieden oder gelöst) werden und größere Gemeinschaftswerke können nur geschaffen werden mit Hilfe staatlicher Entscheidung und ihrer Durchsetzung. Die staatlichen Entscheidungen werden vorbereitet, ergehen und werden angewendet in Form generell- abstrakter Gesetze oder im Einzelfall – im Rechtsstaat an Hand von Gesetz oder Vertrag – in Einrichtungen und Verfahren der Konfliktbewältigung und Willensbildung des Zentralstaates, der Bundesstaaten, der Kommunen und anderen Körperschaften und der politischen Parteien. Sie werden durch die Exekutive, den Gerichtsvollzieher, die Polizei oder die Armee erforderlichenfalls gewaltsam oder auch auf subtilere Weise (zB über Geld, Versorgung, „Organisation“) durchgesetzt. Das leisten oder überwachen meist – zum Teil auf Grund eines Monopols, das ihnen im Rechtsstaat ihre Ausbildung verschafft - Juristen als Berater oder Entscheidungsträger in den am meisten wahrgenommenen juristischen Berufen als Richter, Staatsanwälte, Regierungs- und Verwaltungsbeamte, Rechtsanwälte oder Rechtswissenschaftler, als Politiker und Parlamentarier.

Aber zwischen der gesellschaftlichen Selbstregulierung und der staatlichen Ordnung und Veranstaltung gibt es eine Art große Grauzone, in der es harzt und knarzt und die Kontrahenten (zu denen auch staatliche Stellen gehören können) aus eigener Kraft nicht zu einer Vermeidung oder einvernehmlichen Lösung gelangen, obwohl diese praktisch trotz aller Umstände möglich ist. Hier kann juristische Ausbildung und Erfahrung der Kontrahenten selbst oder ihre Beratung sowie Vermittlung zwischen ihnen Konflikte oder Gemeinschaftsaufgaben ohne Staatseingriff bewältigen helfen. Die Bewältigung orientiert sich an Vernunft und Normalität und an der Erfahrung früherer erfolgreicher Bewältigung ähnlicher Konflikte und Aufgaben auch mit Hilfe staatlicher Normen, Entscheidungen und Veranstaltungen. Hier liegt ein den staatlichen Bereich wohl in der Breite noch übertreffendes Betätigungsfeld für Juristen als Leiter oder Berater oder Gutachter größerer Unternehmen oder gesellschaftlicher Vereinigungen (Gewerkschaften, Kirchen, Interessenverbände oder Idealvereinen), als Politiker, als Gutachter oder Vermittler, weil sie im Rahmen ihrer Ausbildung und Berufstätigkeit einschlägige Normen (Gesetze) und (einvernehmliche oder staatliche) Entscheidungen sowie Einrichtungen und Verfahren der Konfliktbewältigung und Gemeinwohlveranstaltungen studiert und geschaffen oder angewendet haben. Juristen dienen der Konflikt- und Aufgabenbewältigung auch außerhalb der spezifisch juristischen Berufe im gesellschaftlichen Bereich durch eine Art Beratung, Begutachtung, Vermittlung oder Schlichtung mit Bezug auf Konflikte und Aufgaben innerhalb der Gesellschaft oder zwischen ihr und dem Staat beispielsweise als Schriftsteller, Journalisten, Redakteure oder Regisseure oder deren Berater. Selbst wo es um Konflikte oder Aufgaben geht, für deren Bewältigung Rechtsordnungen nicht gelten und auch ihre analoge Anwendung ungeeignet ist, kann der Jurist auf Grund seines Studiums und seiner Erfahrung manchmal als Berater und Schlichter besonders geeignet sein.

Auch die zwischenstaatlichen Verhältnisse gehören zu einer besonderen Grauzone, in der nur ausnahmsweise durch Staatsgewalt durchgesetzte Normen oder Entscheidungen, wohl aber „Völkerrecht“ in Gestalt von Verträgen und „Normalitäten“ sowie Konfliktbewältigungs- und Gemeinwohleinrichtungen und -Verfahren gelten und bestehen. Die hier zu bewältigenden Konflikte und Aufgaben sind ebenso ubiquitär wie die eingangs erwähnen zwischenmenschlichen Konflikte, aber gekennzeichnet durch die bei den Staaten als Konfliktpartnern konzentrierten Macht zur Gewaltanwendung und durch die Dimension der drohenden Schäden an Leib und Leben und Gütern aller Art und der Aufgaben. Hier wird der Jurist als Diplomat, Staatsmann in allen oben erwähnten Funktionen in entsprechend verantwortungsvoller Weise tätig.

In dem Maße, in dem Konflikt- und Aufgabenbewältigung gelingt, herrscht innerstaatlicher und zwischenstaatlicher Frieden und Wohlstand statt chaotischer Not, statt Bürgerkrieg oder Krieg. Seit der Entwicklung von Massenvernichtungswaffen und drohender Naturgewalten kann davon die Fortexistenz der Menschheit abhängen. Frieden und Wohlstand sind das Ergebnis der Bewältigung nicht nur großer sondern all der vielen kleinen und kleinsten Konflikte und Aufgaben. Zum Frieden und Wohlstand beigetragen zu haben, macht daher den Sinn und damit die Befriedigung der juristischen Berufsausübung aus.

Um Recht und Wohlstand muss meistens gekämpft werden, nicht nur auf den Foren des Staates und derr Gesellschaft sondern auch im stillen Kämmerlein und am Computer und sogar vom Katheder aus. An Gelegenheiten für Juristen zur sinnvollen Teilnahme an diesem Kampf (und damit zur beruflichen Betätigung) und zwar auf sehr vielfältige Weise ist, wie vorstehende Betrachtungen zeigen, kein Mangel. Wer dazu bereit und in der Lage ist und als Jurist, des Sinns seiner Bemühungen bewusst, mit ausreichenden Kenntnissen, Kritik und Selbstkritik, Geschick, Präzision, Eloquenz und Festigkeit ehrlich zur Konflikt- und Aufgabenbewältigung beiträgt, kann sein Leben als Jurist spannend und aufregend und auch ertragreich genug gestalten und damit zufrieden sein. Wer dagegen in der Lage und gewillt ist, die juristische Kunst mit höchstem Einsatz auf die Spitze zu treiben um seinen Auftraggebern zwar bedenkliche aber maximale Vorteile bei der Bewältigung ihrer Konflikte oder Aufgaben zu verschaffen, wird bei Anwendung der nötigen Vorsicht dabei sogar wahrscheinlich reich werden, wird aber wahres Glück, das über die Befriedigung von Ehrgeiz und Lust an Kampf und Wettbewerb hinausgeht, vollständig außerhalb seiner Erwerbstätigkeit suchen müssen.




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