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vom 26.1.2014, vollständig am 29.4.2017 und teilweise überarbeitet am 3.7. und 5.8.2018.
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Glück
Sandra Heinze gewidmet

Vorwort:

Dieser Beitrag ist ein Versuch, den Umgang mit dem tatsächlich unendlich vielfältigen Phänomen "Glück" und insbesondere mit seinen Konflikten zu erörtern und zu bewerten. Die Frage, wie man glücklich wird, berührt er nur beiläufig. Einige Erkenntnisse zu dieser Frage fallen aber dabei ab.

Der Beitrag versteht sich als Anregung zu vertiefender Diskussion durch Jedermann und nicht etwa als abschließende Behandlunhg seines Themas.

Übersicht

1 Begriff. 1.1 Vorteil, Wohlstand. 1.2 Der einen Vorteil oder Wohlstand vermittelnde Zufall. 1.3 Eine Hochstimmung.

2 Vielfalt und Einzigartigkeit der Glücksgüter. 2.1 Bewertung und Auswahl. 2.2 Beispiele typischer Glücksgüter. 2.2.1 Selbstversorgung, Besitz, Macht. 2.2.2 Teilhabe an einer Gemeinschaft. 2.2.3 Tugenden und Untugenden. 2.2.4 Wahrheit, das Gute, das Schöne, die Liebe. 2.2.5 "Selbstverwirklichung", Freiheit, Frieden.

3 Bestand und Bestandsveränderung der Glücksgüter. 3.1 Vermehrung, Verminderung, (Um-)Bewertung. 3.2 Irrtum, Zweifel. 3.3 Abhängigkeit von persönlichen Verhältnissen.

4 Konflikte. 4.1 Knappheit. 4.2 Unvereinbarkeit. 4.3 Konfliktvermeidung und -Bewältigung 4.3.1 Produktion, Auswahl, Zuordnung, (Um-)bewertung. 4.3.2 Auswahl, Zuordnung, Freiwilligkeit, Zwang. 4.4 Typische Konflikte und ihre Bewältigung. 4.4.1 Wirtschaftliche Güter. 4.4.2 Freiheit und Frieden. 4.4.3 Gemeinschaften. 4.4.4 Fremdnützlichkeit und Mitgefühl. 4.4.5 Hochstimmung und ihre Betätigung.

5 Zur Frage eines allgemeingültigen Glücksbegriffs. 5.1 Abstrakt-generelle Definition nicht möglich. 5.2 Glücksvoraussetzungen. 5.3 Ethische Grenze des Begriffsgebrauchs. 5.4 Gemeinsame Bewertungsfaktoren. 5.5 Vernunft, Erfahruung, Ethik.

6 Normen und Institutionen. 6.1 Instinkt, Vernunft, Gewissen, Religion, Ethik. 6.2 Gesellschaft, Kirche, Staat.

7 "Recht" auf (Streben nach) Glück. 7.1 Moralisches und wirkliches "Recht". 7.2 Freiheit Funktion von Unfreiheit. 7.3 Anspruch auf Glücks-Voraussetzungen. 7.4 Der freiheitliche Rechtsstaat.

8 Zusammenfassung.


1 Begriff.

Unter Glück wird verstanden

- eine tatsächliche Lage besonderen Vorteils oder Wohlstands (im weitesten Sinne des Wortes),

- der einen Vorteil oder Wohlstand vermittelnde Zufall oder

- eine mehr als zufriedene freudige Hochstimmung.

1.1 Vorteil, Wohlstand.

Unter Vorteil und Wohlstand im weitesten Sinne (wie auch unter ihrem Gegenteil) wird hier eine wirkliche, tatsächliche Lage (ein Zustand und ein Inbegriff von Verhältnissen) einer Perspon zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum an einem bestimmten Ort verstanden. Einer Lage kann die Vorstellung (beispielsweise eine Prognose) einer Lage als Glücksfaktor gleichstehen.

Die für einen Vorteil oder Wohlstand maßgeblichen Zustände oder Verhältnisse sind innerer oder äußerer Art. Die äußeren Zustände sind solche des Körpers wie Gesundheit, Energie, Ruhe, Bewegung. Die äußeren Verhältnisse sind Verhältnisse zur Natur, zu anderen Menschen oder zu Sachen wie Nähe, Ferne, Herrschaft oder Unterordnung. Die inneren Zustände oder Verhältnisse sind Entfaltungen der Instinkte oder Emotionen, der Vernunft, des Geistes, der Seele. Sie können vermittelt sein durch die Sinne, etwa durch Berührung, durch Betrachtung oder Herstellung von Bildern, Anhörung oder Produktion von Musik oder Sprache, durch Geschmack oder Düfte, aber auch durch rein innere Vorgänge wie Ahnen, Meditieren, Träumen oder Denken bis hin zum Wissen, Verstehen, Erkennen, Glauben oder durch Offenbarung. Sie werden gestaltet durch den Glücksuchenden und durch Einwirkungen aller Art der Natur oder anderer Menschen.

Die Bedeutung als Glück im Sinne eines Vorteils oder Wohlstandes gewinnen Lagen durch ihre Wahrnehmung und durch vernunft- oder gefühlsmäßige Bewertung der Wahrnehmung etwa als angenehm, begeisternd, interessen- oder wunschgemäß, als wertvoll, schön, gut oder wahr. Die Bewertung kann auch auf Instinkte, Triebe oder andere Emotionen oder innere Vorgänge und Bewegungen zurückgehen. Sie wird häufig vermittelt durch das Erlebnis mehrerer dieser Faktoren, zum Beispiel durch Elternschaft, Ehe, Berufserfolg.

Die für Vorteile oder Wohlstand maßgebliche Bewertung und ihre Maßgaben (angenehm, nützlich etc.) können vom (potentiellen) Glückssubjekt oder von Dritten ausgehen oder bestätigt werden. Das Subjekt kann sich mithin im Vorteil oder Wohlstand befinden, ohne es zu bemerken.

Die relevante Bewertung ist gekennzeichnet durch spezifische, nur dem Menschen zu Gebote stehende rationale und irrationale Erkenntnismöglichkeiten. Glück als Bewertungsgegenstand ist daher ein den Menschen vorbehaltener Zustand.

1.2 Der einen Vorteil oder Wohlstand vermittelnde Zufall.

"Glück" im Sinne eines vorteilhaften Zufalls geht nicht auf eine auf diesen Vorteil gerichtete Willensbetätigung des Begünstigten zurück, niemand kann ein solches Glück mit Aussicht auf Erfolg für sich anstreben. Das ist die Bedeutung von "Glück" beispielsweise im Ausdruck "Glücksspiel". Solches "Glück" ist aus der Sicht des Begünstigten Ergebnis von Zufall oder Schicksal. Es kann aber durch innere oder äußere, vom Willen des Begünstigten unabhängige Umstände, etwa durch Begabung des Begünstigten oder durch Verhältnisse der Umwelt und insbesondere durch das Verhalten Anderer vermittelt werden.

Von dieser Art Zufall wird gesagt, Glück habe "auf die Dauer doch zumeist wohl nur der Tüchtige" (Helmuth Graf von Moltke - der Ältere, 1800-1891 - »Abhandlung über Strategie« in: Kriegsgeschichtliche Einzelschriften, H.13, 1890). Diese These bedarf jedeoch näherer Untersuchung. Denn wenn von Glück im Sinne eines vom Verhalten des Glücksuchenden unabhängigen Erfolges die Rede ist, scheint sie einen Widerspruch in sich zu enthalten. Der Widerspruch lässt sich auflösen, wenn man das Maß an Tüchtigkeit oder die Häufigkeit ihres Einsatzes (Moltke spricht von "Dauer") in Betracht zieht. Denn sowohl ein höheres Maß an Tüchtigkeit als auch ihr häufigerer Einsatz ist mit einer größeren Annäherung an den Erfolg verbunden, so dass es eines geringeren Maßes an "zufälligem Glück" bedarf, um ihn zu erreichen. Dann trifft die These Moltkes zu, wenn die Verwirklichung eines Glücks, das zur Überwindung dieser kleineren Distanz erforderlich ist, wahrscheinlicher (eher zu erwarten) ist als die glückliche Überwindung einer größeren Distanz.

Von diesem Begriff einer günstigen Art von Zufall ist das inhaltlich bestimmte, in seinen Ursachen in der Person des Glücksuchenden erforschbare Glück zu unterscheiden, das Gegenstand der folgenden Überlegungen ist.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Spruch Moltkes auch das von Dritten verursachte oder beeinträchtigte Glück einschließt, insofern die Tüchtigkeit des Glücksuchenden geeigent ist, die Ursächlichkeit des Verhaltens Dritter für das Glück des Glücksuchenden zu beeinflussen.
1.3 Hochstimmung.

Stimmung ist ein innerlicher Zustand oder Vorgang. Im Gegensatz zu Wohlstand setzt Hochstimmung Bewußtsein des Glückssubjekts selbst voraus. Stimmungen können im Wege der in Abschn. 1.1 erwähnten inneren Vorgänge des Glücksuchenden mit oder ohne äußerliches Zutun (etwa im Sinne von Abschn. 1.2) entstehen. Sie werden aber häufig zurückgehen auf die Wahrnehmung von Lagen und auf ihre Bewertung. Andererseits begründet Stimmung unabhängig von sonstigen Tatsachen selbst eine Lage, die bewertet werden kann. Hochstimmung ist (wie Wohlstand) das Ergebnis einer Bewertung (Begrüßung, Ablehnung) einer Stimmung durch den Glücksuchenden, der den innerlichen Zustand oder Vorgang erlebt.

Ob die spezifisch menschliche Art des Bewußtseins und der Bewertung, die einer glückbringenden Hochstimmung zugrunde liegt, eine direkte Anwendung des stimmungsbedingten Glücksbegriffs, soweit er auch auf Regungen des Instinkts zurückgehen kann, auf Tiere zulässt, soll hier dahingestellt bleiben.

2 Vielfalt und Einzigartigkeit.
2.1 Bewertung und Auswahl.

Die Bewertungen einer Stimmung oder eines Zustandes als Hochstimmung oder besonderer Wohlstand durch viele Menschen mögen sich ähneln oder auch gleichen, bei anderen unterscheiden sie sich. Die für die Bewertung als Glück in Betracht kommenden Stimmungen und Befindlichkeiten sind so vielfältig wie die Anlagen, Neigungen, Empfindungen und Urteile, das Leben und Erleben der Menschen überhaupt. Dem breiten Fächer sinnlicher, emotionaler, intellektueller, sonstiger geistiger und spiritueller Wahrnehmung entsprechend sind vielfältige materielle oder immaterielle Gegenstände geeignet, Wünsche oder Bedürfnisse zu wecken, deren Befriedigung als freudige Hochstimmung oder besonderern Wohlstand empfunden werden kann, und die dadurch zu "Glücksgütern" werden. Besonders große Unterschiede bestehen zwischen der Bewertung in verschiedenen Teilen der Welt oder zu verschiedenen, nur um wenige Jahrzehnte getrennte Zeiten. Die Bewertungen unterscheiden sich (großes oder kleines Glück, keine besondere Hochstimmung) nicht selten sogar in der Person des Bewertenden zu verschiedenen Zeitpunkten, an verschiedenen Orten oder in verschiedenen Lagen und Lebenslagen (Gesundheit, Krankheit, Sattheit, Hunger, Einsamkeit, Überfluss, Not, Kindheit, Alter). Die Bewertungen sind graduell verschiedenund stehen in einem Rangverhältnis zueinander. Sind sie nicht vereinbar, führt die Bewertung zu einer Auswahl.

Jeder Mensch wählt aus dieser Vielfalt, was ihn beglückt, durch seine bewusste oder unbewusste, verstandesmäßige oder anders innerlich gebildete Entscheidung (Auswahl). Ebenso bestimmt er autonom den relativen Rang verschiedener Glücksgüter für sich. Was den einen ein Glücksgut bedeutet, kann für andere belanglos sein oder von ihnen abgelehnt werden. Manche ziehen körperliche, andere geistige Güter vor. Für viele besteht Glück im eigenen Zugang zu den Glücksgütern, andere sind glücklich, wenn es Andere sind. Autonom ist die Bewertung auch, wo sie von anderen Menschen oder Mächten beeinflusst wird, denn es bleibt in der Macht des Bewertenden, sich der Einflussnahme auf seine innerliche Entscheidung zu entziehen, und der Einfluß Nehmende handelt seinerseits autonom.

Die Zustände und Stimmungen, die für die Bewertung als Glück in Betracht kommen, sind mithin höchst vielfältig, das konkrete individuelle Glück ist dagegen eher einzigartig .

2.2 Beispiele typischer Glücksgüter.

Häufig werden die folgenden kurz beschriebenen, aber nicht nach Voraussetzungen, Wirkungen oder Wert untersuchten Erfahrungen, Verhältnisse und Verhaltensweisen als Hochstimmung oder besonderer Wohlstand, als Glück bewertet.

2.2.1 Versorgung, Besitz, Macht.

Ein Mindestmaß an Versorgung mit und Besitz vonn Gütern des für menschliche Existenz erforderlichern Bbedarfs wird im allgemeinen als Selbstverständlichkeit und damit nicht als Glück, wohl aber als Voraussetzung und damit Merkmal jeden Glücks bewertet. Erst einer über dieses Mindestmaß hinausgehenden Verfügungsmacht über die belebte oder unbelebte Natur, über Sachen (Besitz oder Nutzung) oder über Fordderungen, nämlich übrer Verfugungsmacht über das Verhalten oder Verhältnisse, insbesondere über Leistungen und +ber die Begüterung anderer Menschen wird die Bewertung als Glück zuteil, und zwar dies in einem von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlichem Grad. Dieser Bewertungsgrad hat seit Beginn der Industrialisierung in den von ihr erfassten Regionen ständig zugenommen, und ein Maximum an Besitz oder Forderungen (Reichtum) steht gegenwärtig in der Glücksskala eines großen Teils der Bevölkerung vor allem der genannten Regionen an erster Stelle.

Für manche steht Macht mit Besitz auf der gleichen hohen oder höchsten Stufe der am meisten begehrten Glücksgüter. Nicht selten hat das Interesse an Macht die Qualität einer Leidenschaft.

2.2.2 Teilhabe an einer Gemeinschaft.

Der Bedarf nach Teilhabe an einer Gemeinschaft (der "appetitus socialis") gehört zum Wesen des Menschen. Ursprünglichste Gemeinschaftsformen sind diejenigen der Familie, der Sippe und des Volks. Soweit das Leben in Gemeinschaften nicht als selbstverständlich wahrgenommen wird, wird die Befriedigung des "appetituus socialis" oft als beglückend empfunden. Die Bedeutung der Familie, der Sippe und Volksgemeinschaft hat im Zuge der technischen Revolution, besonders in der Zeit seit dem Zweiten Weltkrieg generell abgenommen. Gleichzeitig hat die Bedeutung des Staates und seiner Gliederungen sowie thematisch definierter Vereinigungen zugenommen. Neuerdings ist die gesamte Menschheit durch die Bedrohung ihrer Existenz durch sich selbst als Schicksalsgemeinschaft ins Bewussstein getreten.

Von Bedeutung für Wertschätzung des Gemeinschaftslebens ist, ob und welche materielle oder idelle Bedarfsdeckung die Gemeinschaft für ihre Angehörigen oder für Dritte erleichtert oder erschwert. Gegensätzliche Bewertungen der Gemeinschaft folgen aus dem Verhältnis ihrer Wirksamkeit zu Interessen und Gütern ihrer Angehörigen oder Dritter. Sie kann sowohl als Glücksgut als auch als Last bewertet werden. So muss beispielsweise einer Philosophie, die den Staat als die mächtigste und umfassendste Verwirklichung der sittlichen Idee begreift, Teilhabe an diesem als hohes Glücksgut gelten, während andererseits gerade der Staat denkbar übler Entfaltung nach innen und außen fähig ist. Ähnlich kann den Gläubigen sowohl die Teilhabe als Glied einer christlichen wie einer mohammedanischen Gemeinde beglücken, sogar wenn sie in Gewalttaten im Zuge eines Kreuzzuges oder einer salafistischen Strafaktion realisiert wird.

2.2.3 Tugenden und Untugenden.

Viele bewerten als Glück ein durch Mitgefühl, Fremdnützigkeit, Anstand, Treue geprägtes Verhalten, Verhältnis oder Empfinden. Die Bewertung kann auf Tradition oder gesellschaftlichem Einfluss, auf religiösen oder ethischen Lehren aber auch auf einer im menschlichen Wesen verwurzelten inneren, dem Gewissen verwandten, wertenden Emotion beruhen.

Andere ziehen die ihnen auch durch Egoismus, Übervorteilung, Untreue oder Unwahrhaftigkeit zugängliche Beglückung vor, weil sie "auf der breiten Straße des Lasters" ohne den Umweg über den "beschwerlichen Pfad der Tugend" unmittelbar und leichter erreichbar ist. Auch Untugenden haben Wurzeln im Wesen des Menschen.

2.2.4 Wahrheit, das Gute, das Schöne, die Liebe.

Dichter, Denker, Erzähler, Erfahrene, Bekenner und Erleuchtete haben seit Jahrtausenden bekundet, dass Glück durch Erkenntnis, Darstellung, Verwirklichung oder Genuss der Wahrheit, des Guten, des Schönen oder von Liebe in allen Bereichen des Lebens, Denkens, Kommunizierens, Empfindens und Glaubens zustande kommt. Die Religions-, Geistes- und Kunstgeschichte enthält dafür Beispiele ohne Zahl. Allerdings bleibt der Inhalt dieser Wertbegriffe unbestimmt. Nur die Wahrheit von Tatsachen lässt sich objektiv feststellen, eine abschließende Erkenntnis der Wahrheit überhaupt, des Guten oder Schönen ist dem Menschen dagegen nicht gegeben. Höchstes Glück vermittelt Liebe als zutiefst ergreifendes Gefühl, das aus einem durch viele Glücksgüter zugleich geprägten Erleben erwächst. Das Liebe vermittelnde innere und/oder äußere Verhalten und/oder Erfahren ist nicht durch einen Gegenstand bestimmt. Alles kann zu seinem Gegenstand werden, besonders jedoch der Mensch als potentielles Subjekt und Objekt aller Glücksgüter, auch der Liebende selbst.

Zugleich haben immer wieder und in großer Zahl Menschen Hochstimmung und besonderen Wohlstand erreicht mit Hilfe des Bösen in Gestalt von Unwahrheit und Schandtaten aller Art bis hin zu Massenmorden, und sie haben ihr Verhalten sogar als Verwirklichung höchster Werte und damit als gut, die schönsten Wohltaten dagegen als böse angesehen und behandelt. Sie haben sich durch Hass und Verachtung in freudige Hochstimmung versetzen lassen. Die Hochstimmung des Diebes anlässlich seines Erfolges oder Besitzes ist von derjenigen des Fleißigen anlässlich der Herstellung oder des ehrlichen Erwerbs eines Glücksgutes im Austausch zum Beispiel gegen eine Leistung nicht "objektiv" unterscheidbar. Es gibt auch kein "objektives" Kriterium für die Unterscheidung der Hochstimmung eines Islamisten anlässlich eines religiös motivierten Attentats und derjeniges eines Kreuzritters anlässlich der Tötung eines ihm den Weg nach Jerusalem versperrenden Kämpfers.

2.2.5 "Selbstverwirklichung", Freiheit, Frieden.

Manchmal wird "Selbstverwirklichung" als ein hohes Glücksgut bezeichnet. Letztlich ist jedoch jede Erzeugung von Hochstimmung oder besonderem Wohlstand eine Art Selbstverwirklichung, indem sie durch Bewertung von Stimmungen oder Befindlichkeiten des "Selbst" durch das "Selbst" zustande kommt. Daher ist die Bezeichnung von "Selbstverwirklichung" als Glück lediglich ein anderer Ausdruck für jedes auf Bewertung des Glücksuchenden beruhende Glück.

Die Umgangssprache dürfte jedoch unter Selbstverwirklichung in einem engeren Sinn eine Glücksuche im Wege der Verwirklichung besonderer eigener Interessen oder Anlagen ohne Behinderung durch entgegenstehende Verhältnisse oder Verhaltensweisen, Stimmungen oder Befindlichkeiten anderer verstehen. Bei diesem Verständnis ist Selbstverwirklichung gleichbedeutend mit Freiheit.

Offensichtlich werden Freiheit und Frieden allgemein als höchste Glücksgüter bewertet. Zugleich mit Freiheits- und Friedensglück finden sich aber auch Interessen an Unfrieden, Kampf und Unterwerfung derjenigen, die daraus Vorteil ziehen und über Gewalt und die Freiheit zu ihrer Anwendung verfügen. Die Bewertung auch dieser Interessen kann die Höhe von Glück erreichen. Wo im Einzelnen die Grenzen zwischen Stimmung und Befindlichkeit einerseits und Hochstimmung und besonderem Wohlstand andererseits liegen, hängt auch in diesem Zusammenhang von einer Bewertung durch die Betroffenen ab.

3 Bestand und Bestandsveränderung.
3.1 Vermehrung, Verminderung, (Um-)Bewertung.

Viele potentielle Glücksgüter sind reichlich vorhanden und unmittelbar gegen geringen Aufwand des Körpers oder der Sinne verfügbar, und zwar in der Natur und im Menschen selbst sowie im natürlichen zwischenmenschlichen Verhältnis. Das gilt für die potentiellen Glücksgüter des Naturgenusses einschließlich des eigenen Körpers und Geistes, insbesondere das Bewusstsein der Ausübung und Beherrschung körperlicher, emotionaler, intellektueller oder geistiger Fähigkeiten, auch unabhängig von aber erhöht durch resultierenden Erfolg. Solche potentielle Gücksgüter sind zum Beispiel Wandern oder Schwimmen, Tanz, Produzieren von Sprache oder Musik Denken, Meditieren, Erkennen, Glauben. Dazu gehört Kommunikation, Wettbewerb, Kampf und auch Zerstörung mit den Mitteln, die Natur und Körper bereithalten, insofern sie an sich als Glücksgüter bewertet werden können.

Manches dieser Glücksgüter, manche Gelegenheit zu ihrem Genuss ruht zwar im Verborgenen, ist aber mit mehr oder weniger Aufwand zu entdecken. Das gilt für manche Naturschätze, das gilt für Kommunikationsformen wie Freundlichkeit, Hilfeleistung, Freundschaft oder Belehrung und auch für Stimmungen oder Befindlichkeiten des Glücksuchers selbst.

Andere Glücksgüter können vom Menschen kraft seiner Willensmacht und Fähigkeiten gegen mehr oder weniger großen Aufwand einzeln oder gemeinschaftlich (arbeitsteilig), insbesondere mit Hilfe von Wissenschaft und Technik der Natur abgewonnen, erdacht, erfunden, hergestellt und gestaltet werden. Auch das betrifft materielle oder ideelle, äußere und innere Gegenstände, Zustände, Abläufe, Verhaltensweisen oder Verhältnisse. Es betrifft vor allem alle jenen potentiellen Glücksgüter, die Menschen mit Hilfe von Wissenschaft und Technik herstellen können, beispielsweise Fahren und Fliegen und Mittel moderner Kommunikation.

Glück ist allerdings nicht immer und womöglich sogar meistens nicht das Ergebnis einer auf Herbeiführung von Glück gerichteten Willensbetätigung, sondern stellt sich ein als eine Art Kollateralfolge der Lebensführung, ohne bewusst angestrebt zu werden. Das setzt voraus, dass eine entsprechende Bewertung in demjenigen innerlich angelegt ist, um dessen Leben es sichhandelt.

Der einmal vorhandene Bestand an Glücksgütern des Einzelnen und seiner Gemeinschaften und damit zugleich der gesamten Menschheit kann sich unabhängig von menschlicher Betätigung durch Naturereignisse oder -Einflüsse oder durch Ursachen verändern, die im Glücksgut selbst liegen. Die Lebens- oder Wirkungsdauer des Gutes kann sich ändern, es kann verbraucht oder abgenutzt werden oder auch zunehmen. Dieser Veränderung kann in Grenzen etwa durch Versorgung oder Pflege beeinflusst werden. Das gilt besonders für die natürliche Umwelt als Inbegriff und Quelle vieler Glücksgüter, aber auch für viele Produkte menschlicher Betätigung. Das Glück des Gärtners ist ein sprichwörtlich gewordenes Beispiel. Der individuelle Bestand an Glücksgütern ist auch durch Zuerwerb erreichbar. Besondere Bedeutung hat die Vermehrung oder Verminderung des Bestandes von Glücksgütern mit Hilfe von Wissenschaft und Technik, auch durch Gewaltanwendung mit Hilfe von Waffen.

Hauptsächlicher Faktor des Bestandes und der Veränderung des Bestandes an Glücksgütern ist aber die Bewertung und Umbewertung von Stimmungen und Befindlichkeiten, von Lagen und Sachen nach Qualität oder Quantität als Gücksgüter durch den Glücksuchenden oder Dritte. Diese Art der Veränderung liegt besonders nahe mit Bezug auf den Bestand an Besitz und Geld. Zu dieser materiellen Version des Glücks hat der griechische Ökonom und Finanzwissenschaftler Xenophon Zolotas (1904-2004), angeregt durch seine erfolgreichen Bemühungen um die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Griechenlands zu seiner Zeit, seinem Werk "Economic Growth and Declining Social Welfare" von 1981 den Spruch von Epikur an Idomeneus (Stobaeus, Floril, XVII 24) vorangestellt: "Willst Du Pythocles reich machen, gib ihm nicht mehr Geld, sondern mäßige seine Wünsche". Als Beispiel für Bestandsveränderung durch qualitative Umbewertung sei die Möglichkeit erwähnt, das durch Diebstahl vermittelte Glück durch Reue zu beenden und sogar durch das Glück zue ersetzen, das ein reines Gewissen vermitteln kann. Auch eine Verknappung potentieller Glücksgüter durch Vermehrung der Wünsche kommt in Betracht.

Der Bestand an Glück ist nach alledem weitgehend Ergebnis der Güterbewertung und der Leistung und des gesamten einschlägigen Verhaltens und der Verhältnisse des Glücksuchenden selbst. "Jeder ist seines Glückes Schmied" sagt ein dem französischen Schriftsteller Nicolas Boileau - 1636-1711 - zugeschriebenes Sprichwort. (Boileau soll es in seiner 5. Sartire an den Marquis de Dangeau - 1665 - zur Würdigung des Versuchs eines verarmten Adligen verwendet haben, der seine Verhältnisse durch Verkauf seiner Ahnenbilder aufbessern wollte. Das Sprichtwort wird jedoch ursprünglich dem Appius Claudius Caecus zugeschrieben.) Der Glücksuchende selbst ist es, der Glücksgüter oder ihre Komponenten entdecken, pflegen, mit Fleiß herstellen, erhalten, bereithalten und verteidigen oder alldas vernachlässigen und dadurch die Güter oder Komponenten verringern oder schädigen kann.

Nicht nur der Glücksuchende selbst sondern auch Andere können die Glücksgüter, ihre Herstellung, ihren Genuss oder ihre Bewertung ermöglichen, erleichtern, erschweren, verhindern, beschädigen oder zerstören und damit Hochstimmung oder besonderen Wohlstand erreichen oder verhindern. "Es kann der Frömmste nicht in Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt" (Friedrich Schiller, "Wilhelm Tell" Teil IV Kapitel 15). Dadurch kann der Mensch seit einigen Jahrzehnten sogar - was die Natur seit jeher vermochte und täglich vermag - menschliches Leben überhaupt und damit jedes menschliche Glück beenden. Entweder müssen Glücksgüter daher geschützt und verteidigt und Gegenmächte überwunden werden, oder es muss auf sie verzichtet werden. Auch diese Betätigungen sind der Bewertung als Glücksgut zugänglich.

3.2 Irrtum, Zweifel.

Die Wahrnehmung tatsächlicher Befindlichkeiten muss nicht wahr sein, sie kann sich von der wirklichen Lage unterscheiden. Sie unterliegt der Möglichkeit des Tatsachenirrtums, zum Beispiel über das Vorhandensein oder die wirkliche Beschaffenheit, Verfügbarkei oder andere Verhältnisse von Sachen oder Lebewesen. Tatschenirrtümer lassen sich objektiv feststellen und beheben. Auch Bewertungen (Abschn. 2.1), die nicht der Bewertung zugrunde liegende Tatsachen betreffen, unterliegen dem Irrtum (des Glücksuchenden oder Dritter). Bewertungsirrtümer können sich auf die Qualität einer Befindlichkeit, aber auch auf Stimmungen beziehen. Sie sind nur insoweit objektiv feststellbar und bewusst behebbar, als sie den Inhalt oder die Anwendung maßgeblicher Bewertungsregeln auf den konkreten Einzelfall betreffen. Zur Frage, ob und gegebenenfalls welche Bewertungsregeln gelten, siehe Abschn. 5. Fehlt es an Maßgaben für die Richtigkeit oder Geltung von Regeln, lässt sich kein Bewertungsirrtum feststellen. Die Wiederholung einer bestimmten nicht an Regeln gebundenen Bewertung einer Stimmung oder einer Lage bei gleichen oder ähnlichen Verhältnissen hängt vom Kenntnisstand und den Erkenntnisfähigkeiten des Bewertenden ab und erweist sich daher nicht selten als wenig gesichert.

Die irrtümlichge Wahrnehmung nicht gegebener Tatsachen oder Lagen, von denen die Bewertung als Wohlstand abhängt, oder eine (gemessen an bestimmten Maßgaben) irrtümliche Bewertung schließt Wohlstand aus. Dagegen besteht das Merkmal einer Stimmung darin, dass sie von einer tatsächlichen Lage unabhängig ist und insbesondere auf eine bloße (gerade auch unzutreffende) Vorstellung einer Lage zurückgehen kann. Glück ist daher als Wohlstand ohne Hochstimmung und Hochstimmung ist ohne Wohlstand und sogar ohne irgendeinen anderen wirklichen Grund möglich. Hochstimmung und die Wahrnehmung besonderen Wohlstandes und damit Glück können daher durch einen Irrtum oder durch seine Aufklärung erzeugt, ausgeschlossen oder beendet werden.

Gegenstand von Irrtum sind auch die Bedingungen einer Änderung des Bestandes an Glücksgütern.

Wo sich Irrtum weder feststellen noch ausschließen lässt, unterliegen Aussagen dem Zweifel. Zweifel und Gewissheit können einander je nach Kenntnisstand und Erkenntnisfähigkeit ihres Trägers im Lauf der Zeit ablösen. Zweifel kann ähnliche Wirkungen haben wie ein Irrtum oder seine Aufklärung, er kann Glück erzeugen oder aufheben.

Irrtum und Zweifel können durch Täuschung erzeugt werden. Für den erzeugten Irrtum gilt das zuvor gesagte: durch ihn kann Täuschung Glück vermitteln, vermehren oder mindern. Immer wieder sind Glücksuchende und auch große Menschenmengen über die Grundlagen der Bewertung von Stimmungen und Befindlichkeiten sowie über Bedingungen einer Veränderung des Bestands an Glücksgütern getäuscht worden. Je nach dem Einfluss oder der Macht der Getäuschten spielt Täuschung ihre Rolle in der Geschichte des menschlichen Zusammenlebens. Zu den schlimmsten Beispielen gehört die Propaganda der Nationalsozialisten sowie des Marxismus-Leninismus stalinistischer Prägung. Täuschung kann aber auch Glück erzeugen, sogar ohne Schaden zu verursachen (vgl. die Täuschung Tellheims durch "Minna von Barnhelm" im gleichnamigen Drama von Gotthold Ephraim Lessing - 1729-1781).

3.3 Abhängigkeit von persönlichen Verhältnissen.

Die Glücksuche und der resultierende Bestand an Glücksgütern können durch Wirkungen beeinflusst sein, denen der Sucher aus seiner Umgebung und seinen Lebensbedingungen, insbesondere durch Einflüsse anderer unterliegt. Es liegt nahe, dass sich Suche, Ergebnis und Einfluss je nach dem Gesundheitszustand, der Versorgung oder Sicherheit des Glücksuchenden oder der anderen gegegn Gewalt, sogar nach dem Klima zur Zeit der Entscheidung oder Einflussnahme unterscheiden.

Ebenso einflussreich können die Eigenschaften und Anlagen des Glücksuchers oder der Anderen sein. Maßgeblich sind körperliche, sinnliche, intellektuelle, emotionale oder spirituelle, übersinnliche Begabungen, Fähigkeiten, Kräfte und Neigungen. Dazu gehören beispielsweise Körperkraft, Selbstbeherrschung, Intelligenz, Musikalität, Phantasie, Bereitschaft und Fähigkeit für Wahrnehmungen und Bewertungen, Energie, Antrieb und Einsatzbereitschaft zum Denken und Handeln. Dazu gehört die Fähigkeit zur Selbstkontrolle, insbesondere zur Selbstüberwindung menschlicher Trägheit oder Abneigung gegen Begleitumstände des Glücksgenusses in Gestalt der inneren oder äußeren Anstrengungen oder Belastungen, die fremdnützliches, womöglich dem Gemeinwohl dienendes Handelnden mit sich bringen. Ähnliche Fähigkeit ermöglicht auch etwa die Überwindung des Gewissens zur glückbringenden Übeltat.

Solche Eigenschaften, Fähigkeiten oder Verhaltensweisen können "ererbt" oder - in den Grenzen vorgegebener Verhältnisse auch des Glücksuchenden selbst - bewußt oder unbewußt erworben oder verloren, entwickelt, beherrscht, angewendet, gepflegt, vernachlässigt, bekämpft oder unterdrückt werden. Ihre Entwicklung bedarf der Erziehung, insbesondere des Lernens und der Einübung, etwa der Verarbeitung von Erfahrungen. Der Einsatz von Eigenschaften und Begabungen bedarf ihrer Erkenntnis und eines Antriebs und des Einsatzes von Energie und Ressourcen. Für Unterdrückung und Verringerung des Einflusses der Begabungen und Eigenschaften kann Gleichgültigkeit, Ignoranz oder Untätigkeit genügen.

4 Konflikte und Konfliktlösungen.
4.1 Knappheit.

Viele, aber nicht alle materiellen und immateriellen Glücksgüter sind jederzeit und überall vorhanden. Auch Glücksgüter, die sich reichlich finden, sind nicht ohne weiteres weltweit jederzeit für jedermann verfügbar. Es bedarf ihrer Herstellung, Erhaltung, Zubereitung, Herbeischaffung, Vorhaltung, Bereitstellung, Vermittlung, Zuordnung und gegebenenfalls der Verteilung. Übersteigt die Menge der Güter, deren konkreten Verfügbarkeit es zur Erfüllung aller Wünsche bedarf, die Menge der verfügbaren Güter, so sind sie knapp. Knappheit führt zu einem Konflikt zwischen denjenigen, die solche Güter geniessen und denjenigen, denen der Genuss versagt bleibt, sowie zwischen letzteren und jenen, die für die Knappheit verantwortlich gehalten werden.

Knappheit entsteht entweder durch Vermehrung der Wünsche oder durch Verringerung des Bestandes an Glücksgütern. Die Wünsche können sich allein durch Veränderung der Bewertung von Gütern vermehren und dadurch Knappheit erzeugern. Auch kann sich der Bestand verringern durch im Gut angelegte Abnutzung oder durch Verbrauch sowie durch mangelhafte Herstellung, Erhaltung, Herbeischaffung etc. zum Beispiel infolge Nachlassens der menschlichen Fähigkeiten oder des menschlichen Fleisses. Er kann sich verringern durch Beschädigung oder Zerstörung als Folge von Naturereignisse oder menschlichen Veranlassungen.

4.2 Unvereinbarkeit.

Neben Konflikten, die sich aus der Menge oder Bevorzugung von Glücksgütern ergeben, bestehen solche auch darin, dass der Genuss eines konkreten Glücksgutes den Genuss durch einen oder mehrere andere oder durch denselben oder dieselben Glücksucher oder eines anderen Glücksgutes allgemein oder zeitweise behindert oder ausschließt. So kann der Genuss eines konkreten Stücks Kuchen nur eine Person glücklich machen. Eine konkrete Musik kann nur Menschen im Hörbereich glücklich machen und in der Regel auch nur dann, wenn in demselben Hörbereich keine andere Musik spielt. Dieselbe Person kann nicht zugleich durch Musik und Ruhe, durch Besitz und Genuss des Kuchens glücklich sein. Abweichende Wünsche (mehrere Glücksucher wollen denselben Kuchen oder dieselbe Musik woanders oder je verschiedene Musik am selben Ort), begründen Konflikte, die einer Bewältigung bedürfen. Das gilt allgemein für den Besitz konkreter Sachen und die Macht über bestimmte Menschen und Gegenstände. Es gilt für die Freiheit zu einem Verhalten, das die Freiheit des sich frei verhaltenden oder anderer beeinträchtigt.

4.3 Konfliktvermeidung und -Bewältigung.

Konflikte zwischen Glücksgütern oder bei der Glücksuche werden bereits auf Grund Einstellung der Glücksucher oder der Gesellschaft mehr oder weniger weitgehend vermieden oder auch vermehrt. Dementsprechend werden Möglichkeiten zur Konfliktbewältigung in mehr oder weniger großer Breite wahrgenommen.

4.3.1 Produktion, Zuordnung, (Um-)bewertung.

Knappheit und Unvereinbarkeit und aus ihnen folgende Konflikte können durch Aufhebung oder Kompensation ihrer Ursachen (actus contrarii) bewältigt werden. Konflikte können durch mangelfreie, ausreichende Herstellung, Bereitstellung etc. der knappen Güter aufgehoben werden. Sie können ferner durch Änderung der Zuordnung (Verteiulung) von Glücksgütern bewältigt werden.

Womöglich die wichtigste Ursache für Konflikte besteht in der Bewertung und gegebenenfalls Auswahl von Befindlichkeiten oder Gegenständen als Glücksgut. Die durch Bewertung verursachte Knappheit wird aufgehoben und die Unvereinbarkeit damit gegenstandslos durch Änderung der Bewertung oder Auswahl, die der Kollision zugrunde liegt (Abschn. 3.1) durch einen Teil der Glücksucher oder für einen Teil der Güter. Dadurch kann erreicht werden, dass die unverändert bewerteten Güter ausreichen, um alle Wünsche zu erfüllen. Eine Form der Bewältigung von Konflikten durch Umbewertung ist eine Änderung der Auswahl (Teilverzicht) unter den Gütern in Verbindung mit dem Ersatz eines Gutes durch ein anderes (Substitution). Für sie bieten sich letztlich reichlich verfügbare Güter wie Naturgenuss oder innere Glücksquellen an.

Einige knappe Güter sind nicht vermehrbar, ihre Knappheit kann manchmal durch Substitution oder (Um-)Bewertung bewältigt werden. Dasselbe gilt, wenn sich die Wünsche mehrerer Glücksuchender auf dasselbe konkrete Gut oder auf unvereinbare Güter richten.

Konfliktbewältigung durch Herstellung, Bereitstellung etc., Substitution oder Umbewertung ist auf menschliche Erfindung, Fähigkeiten und Leistungsbereitschaft angewiesen. Auch wenn Lösungen gefunden werden, kann die Verteilung einer hierzu erforderlichen Last oder Arbeit weitere, sekundäre Konflikte hervorrufen.

4.3.2 Freiwilligkeit, Zwang.

Viele der zuvor aufgezeigten Möglichkeiten der Konfliktbewältigung sind auf freie Willensbetätigung Glücksuchender oder Dritter angewiesen. Deshalb ist eine Lösung auf diesem Wege nicht ohne weiteres gewährleistet. Das gilt beispielsweise für Konflikte auf Grund von Knappheit unvermehrbarer und nicht substituierbarer Güter wie die Verfügung über Grund und Boden oder Trinkwasserquellen.

Eine Lösung kann aber dadurch sichergestellt werden, dass ein Teil der Glücksuchenden oder Dritten seinen entgegenstehenden Willen (gänzlich oder teilweise) aufgibt (Verzicht), womit eine Änderung seiner Bewertung nicht notwendig verbunden ist. Das bedarf einer Motivation . Motive können instinktiver, biologischer, emotionaler, kultureller oder religiöser Natur sein wie zwischen Eheleuten, Verwandten oder Gliedern einer Gemeinschaft. Oder sie sind Ergebnis ausgleichender Vernunft. In Betracht kommen Anspruchsberichtigungen auf Grund Einsicht in Tatsachen- oder Bewertungsirrtümer, insbesondere zutreffende Einschätzung der Interssenlage eines Glücksuchenden.

Seit jeher und besonders in der modernen arbeitsteiligen Gesellschaft sind alle Einzelnen auf Ausgleich oder Anpassung ihrer Interessen, insbesondere auf den Austausch von Leistungen angewiesen. In breitem Umfang werden daher Konflikte mit Bezug auf Glücksgüter durch Einigung auf einen solchen Ausgleich, besispielsweise durch Austausch von Verzicht und/oder Leistung gelöst. Hier ist auf Leistungen beruhendes Glück letztlich Gegenstand von Angebot und Nachfrage und insofern eine Art Wirtschaftsgut.

Ohne freiwillige Herstellung, Verfügbarmachung etc., Auswahl, (Um-)Verteilung) oder (Um-)Bewertung können Konfklikte nur dadurch bewältigt werden, dass der Genuss der Glücksgüter zumindest eines Teils der Beteiligten gegen deren Willen und auf Grund einer diesem Willen widersprechenden Auswahl durch Zwang beschränkt, aufgehoben, ermöglicht oder durchgesetzt und dadurch zugeordnet oder zugeteilt wird. Zwang kann ausgeübt werden etwa durch Wegnahme von Gütern oder durch Herbeiführung von Leistungen mit Gewalt oder durch Drohung, manchmal zur Weitergabe der Güter oder Leistungen an Andere (Umverteilung). Zwang kann vom Glücksuchenden oder von Dritten ausgehen. Es gibt viele, zum Teil sublime Formen zwischenmenschlichen und gesellschaftlichen Zwanges oder unwiderstehlicher Motivation. Zwangswirkung kann von der Androhung aller möglichen Nachteile ausgehen, die sich an ein Verhalten des Betroffenen für sein künftiges, sogar postmortales Wohlergehen (im "Jenseits") knüpfen. Der Gewalt und der Drohung steht Täuschung gleich. Zwangsweise können allerdings nur Konflikte des Glücksgenusses, nicht jedoch solche der Bewertung bewältigt werden. Bewertungskonflikte können nur über die Willensbetätigung Beteiligter aufgehoben werden.

Auf Gewalt oder ihrer Androhung oder auf subtilen Formen des Zwanges beruht die Beschaffung von Glücksgütern durch den Räuber, den "Ritter" (Landnahme), durch Gemeinschaften aller Art, insbesonder durch den Staat (Ausdehnung des Staatsgebietes) und manchmal auch durch Religionsvertreter. Fehlt es an einer etablierten Instanz für die Anwendung von Zwang und bleibt die (Ver-)Teilung dem freien Spiel der Kräfte überlassen, liegt nahe, dass es zu Kampf und zu Schäden aller Art bis hin zum Verlust von Menschenleben und insbesondere zur Vernichtung von potentiellen Glücksgütern kommt.

Entfällt zwangsweise Konfliktbewältigung, bedarf es einer anderweitigen Bewältigung der bisher durch Zwang bewältigten Konflikte, gegebenenfalls durch anderweitigen Zwang.

4.4 Typische Konflikte und ihre Bewältigung.
4.4.1 Wirtschaftliche Güter.

Am häufigsten sind in modernen Industriegesellschaften Konflikte um wirtschaftliche Güter und Leistungen. Diese Konflikte werden teilweise durch Produktionsanstrenungen, teilweise durch Vereinbarung (zum Beispiel Tausch), seltener durch Verzicht aufgehoben. Häufig werden Konflikte durch Zwang (Wegnahme, Zuteilung, durch Gewalt oder Drohung veranlasste Herstellung oder Verteilung) bewältigt, wobei Kollateralschäden entstehen und latente Bewertungskonflikte fortbestehen. Besitz ist ein besonders konfliktreiches Glücksgut, weil er zumeist in Gegensatz steht zu dem hohen Glücksgut der Freiheit Anderer und sogar des Glücksuchers selbst. Dieser ist zu Aufwendungen zum Erwerb und Erhalt des Besitzes sowie zum Verzicht auf andere Glücksgüter genötigt. Vorzuziehen sind Bewertungsänderungen und Ausweichen auf andere Glücksgüter.

4.4.2 Freiheit und Frieden.

Auch das hohe, für manche höchste Glücksgut der Handlungsfreiheit ist geeignet, mit der Freiheit Anderer, insbesondere mit der Inanspruchnahme von Glücksgütern durch Andere zu kollidieren. Da andere Konfliktbewältigung immer wieder versagt, ist Kampf um die Abgrenzung konfligierender Freiheiten ein zentrales Problem des Zusammenlebens. Kampf ist aber Unfrieden, und Frieden ist das andere hohe oder höchste Glücksgut nicht nur als Lage des Einzelnen sondern auch als Lage seiner Umgebung, der Gesellschaft und der Gemeinschaften, denen er angehört, insbesondere des Staates. Einzelkämpfe, auch um die Abgrenzung individueller Freiheiten, sind mit einem als solcher empfundenen Friedenszustand der Gesellschaft noch vereinbar. Wird aber ein Maß des Kampfes überschritten, herrscht auch kein gesellschaftlicher Frieden mehr. Einerseits treffen daher Freiheit und Unfreiheit, Frieden und Unfrieden tatsächlich häufig aufeinander. Andererseits machen sich Freiheit und Frieden in der allgemeinen Bewertung gegenseitig den Rang streitig. Das macht ihre Bewertung im Einzelfall schwierig. Freiheit und Frieden sind vielleicht die konfliktreichsten Glücksgüter überhaupt.

Womöglich ist die Menschheit angesichts der Bedrohung ihrer Existenz durch Gewalt auf dem Wege zu der Erkenntnis, dass Frieden im Sinne einer Beziehung des Einzelnen zu anderen und zu den menschlichen Gemeinschaften sowie zwischen diesen als höchstes Glücksgut zu gelten hat. Frieden besteht in der Abwesenheit der Anwendung von oder Bedrohung mit Gewalt, soweit sie nicht zur Verhinderung von Gewalt oder Drohung erforderlich ist. Angesichts seiner ultimativen Bedrohung durch Gewaltanwendung setzt Frieden eine überlegene Gewalt voraus, die grundsätzlich jede Gewaltanwendung zumindest innerhalb einer definierten Region verhindern kann. Eine solche Gewalt kann nur durch eine organisierte Gemeinschaft vorgehalten werden. Allerdings ist die Abwesenheit von Gewalt zwar ein notwendiges, aber kein ausreichendes Kriterium für Frieden. Die Bedingungen, unter denen kampfloses Zusammenleben als Frieden gelten kann, sind Gegenstand vielfältiger Meinungsverschiedenheiten. Hauptbemühung der Menschheit muss darauf gerichtet sein, Frieden durch Einigung auf die Gewährleistung bestimmter grundlegender (begrenzter) Freiheiten bei befriedigender Versorgung mit Gütern und Leistungen herzustellen und die dafür nötigen Einrichtungen zu schaffen und Leistungen zu organisieren, insbesondere die unentbehrliche gewaltverhindernde Gewalt an diese Einigung zu binden.

4.4.3 Gemeinschaft.

Konflikte ergeben sich ferner aus der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft, die als Glücksgut durch Betätigung für die Gemeinschaft erhöht wird. Die Konflikte entstehen zwischen der Bewertung der Gemeinschaften und ihrer Interessen einerseits und der Einzelinteressen ihrer Angehörigen oder Dritter andererseits sowie zwischen der Bewertung verschiedener Gemeinschaften. Sie können ähnlich wie Konflikte zwischen Einzelnen bewältigt werden können. Konflikte werden dadurch abgeschwächt, dass Nutzen der Gemeinschaft und der Gemeinschaften zugleich dem Wohl ihrer Angehörigen, Dritter oder anderer Gemeinschaften dient.

4.4.4 Fremdnützlichkeit und Mitgefühl.

Fremdnützlichkeit und Mitgefühl (Altruismus und Empathie) gehören zu den weniger konfliktreichen Glücksgüter, aber auch sie sind geeignet, Konflikte zu erzeugen. So können Almosen den Armen davon abhalten, sein Brot durch Arbeit zu verdienen oder seinen Beitrag zum Gemeinschaftsleben zu erbringen. Übertriebenes Mitleid kann den Antrieb zur inneren oder äußeren Selbsterhaltung vermindern. Das gilt besonders für gesellschaftliche Umverteilungen großen Stils.

4.4.5 Hochstimmung und ihre Betätigung.

Besonderes arm an Konfliktpotential sind innerliche Hochstimmungen an sich, wie sie durch Denken, Erkennen, Fühlen, durch Liebe, durch Glauben und sogar durch Hoffen erzeugt werden können. Erst wenn sie sich mit einem durch sie motiviertem Verhalten verbinden, wächst das Konfliktpotential mit der Möglichkeit der Verletzung von Gütern oder Interessen Anderer. Ähnliches gilt für Hochstimmung oder besonderes Wohlbefinden erzeugende sinnliche oder köperliche Betätigungen, zum Beispiel Produktion oder Betrachtung von Kunstwerken wie Musik oder körperliche Bewegungen oder Übungen sowie Leistungen aller Art, auch einvernehmlichen Wettbewerb, die andere nicht beeinträchtigen.

5 Zur Frage eines allgemeingültigen Glücksbegriffs.

Der Mensch steht vor der Frage, wie er sich zu der Vielfalt der Glücksgüter - innerlich und äußerlich - verhalten will oder soll. Sie stellt sich schon unabhängig von der Möglichkeit von Konflikten im Streben nach Glück, das im Wesen des Menschen angelegt ist. Sie stellt sich aber auch bei Verfolgung des ebenfalls in seinem Wesen angelegten Wunsches, alle ihm begegnenden Phänomene als wahr oder unwahr, gut oder böse einzuordnen. Konkret stellt sich die Frage im Hinblick auf die - wenn auch begrenzte - Möglichkeit willentlicher Einflussnahme auf eigene und fremde Befindlichkeiten und Stimmungen. Sie nötigt zu einer (bewussten oder unbewussten) Entscheidung, ob oder wie von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen ist, und zu einer Willensbetätigung oder wenigstens reflexartigen Betätigung zu ihrem Vollzug, zum Beispiel zu einer Maßnahme zur Bewältigung eines Konflikts, etwa zu einem Verzicht.

5.1 Abstrakt-generelle Definition nicht möglich.

Sind aber schon die Vielfalt und die Bestandsveränderung potentieller Glücksgüter und ihrer Faktoren und damit auch die Auswahlmöglichkeiten praktisch unendlich (siehe Abschn. 2) und manchmal widersprüchlich, so sind es erst recht ihre nur durch die Bedingungen und die Art des menschlichen Lebens, die conditio humana beschränkten möglichen Bewertungen. Die Bewertungen werden mitbestimmt durch Bevorzugung vielfältiger Quellen des Glücksempfindens (etwa der Vernunft oder der Emotionen oder einer anderen inneren Bewegung) oder durch vielfältige Abstufunden der Intensität dieses Empfindens (Hoffnung, Bedürfnis, Verlangen, Gier, Sucht). Für eine sichere Unterscheidung bestimmter Güter oder Stimmungen, die als objektive Merkmale von Glück in Betracht kommen oder ausscheiden, lassen sich keine allgemeingültigen Kriterien feststellen. Zwar gelten Regeln der Zweckmäßigkeit, an denen sich auch Glück orientieren kann, doch lassen sie die Bewertung der Zwecke offen. Es fehlt ein allgemeingültiger Wertmaßstab, an Hand dessen Ausprägungen von Hochstimmung, Wohlstand oder Wohlbefinden sicher als Glück eingeordnet oder ausgeschlossen werden könnten. Eine irgendwie geartete Ableitung eines abstrakt-generellen objektiven Glücksbegriffs ist nicht möglich.

Fehlt es an einem abstrakt-generellen Glücksbegriff, kann es auch keine allgemeingültige Rangordnung der Glücksgüter geben. Angesichts der erwähnten Vielfalt führen auch Vergleiche nichteinmal zu sicheren relativen Ergebnissen. Auch Rangordnungen sind Ergebnis subjektiver Entscheidungen, so dass eine unübersehbare Vielfalt in Betracht kommt.

5.2 Glücksvoraussetzungen.

Man könnte geneigt sein anzunehmen, dass Wohlstand oder Hochstimmung von gewissen Bedingungen eines Mindestmaßes an Gesundheit, Freiheit, Kommunikation, Beweglichkeit, Beherrschung der Sinne und der Willensbetätigung und damit an Verfügbarkeit von Gütern und Leistungen des lebensnotwendigen Bedarfs abhängt. Das ist zwar in aller Regel der Fall, und dennoch lassen sich solche "fast allgemeingültigen" Bedingungen nicht als absolut gültige Merkmale verzífizieren. Mit jeder von ihnen ist letztlich Lebensglück schlechthin oder eine Hochstimmung jedenfalls ausnahmsweise tatsächlich vereinbar.

Da Glück nach allen hier angestellten Überlegungen in starkem Maß vom Verhalten und damit von Eigenschaften des Glücksuchenden abhängt, gibt es aber zweifellos besondere individuelle Begabungen zum Glück. Innere Stärke des Charakters ("ein starkes Herz") und ein differenziertes Empfinden ("eine empfindliche Seele") gehören sicherlich dazu.

5.3 Ethische Grenze des Begriffsgebrauchs.

Allerdingsd weigert sich das moralische Empfinden wohl fast aller geistig gesunden Menschen, die Bezeichnung als Glück auf Verhältnisse oder Verhaltensweisen von Menschen anzuwenden, die Andere ohne Not unverhältnismäßig schädigen oder bedrohen. Was immer der Mörder empfindet, darf nicht Glück genannt werden. Wenngleich diese äußerste Grenze des Glücksbegriffs fließend ist, dürfte ihre Festlegung im Einzelfall vielfacher Übereinstimmung sicher sein.

5.4 Gemeinsame Bewertungsfaktoren.

Viele Glücksgüter werden nach ihrer Quantität bewerte: je mehr, je größer, je höher, und je länger es andauert, umso größer das Glück. Man sagt: "Alles Glück will Ewigkeit". Als Regel kann das aber nicht gelten, der "Wert je Einheit" nimmt mit der eingesetzten oder verfügbaren Menge ab und kann sogar bei "Überdosis" in Schädlichkeit umschlagen. Manche Glücksgüter erhalten ihren Wert gerade durch geringe Dosierung, Winzigkeit, Tiefe. Bei vielen Glücksgütern überwiegt das Interesse an Qualität . Geht es aber beispielsweise darum, den Hunger einer Region zu bewältigen, kommt es auf Qualität kaum an. Zusammenwirken qualitativer und quantitativer entgegengesetzt wirkenden Faktoren und hauptsächlichen oder beiläuftigen Wirkungen können Glück vermehren oder mindern. So kann Dauer von Glück durch das Maß seiner Intensität kompensiert werden.

Für die Bewertung spielen in der Regel die Voraussetzungen und Wirkungen des Genusses eines bestimmten Glücksgutes eine Rolle. Sie können die Stimmung oder den Wohlstand des Glücksuchender oder anderer bis hin zu einem Maß beeinträchtigen, das den Genuss neutralisiert oder übertrifft. Dazu gehört auch der Aufwand, auch etwa durch Verzicht, der für die Suche, Schaffung und Erhaltung von Glück getrieben werden muss. Auch ist die Kapazität des Menschen und die Energie, die er für Glücksuche oder Glücksgenuss einsetzen muss, von Natur aus beschränkt.

Geht man davon aus, dass ein möglichst hohes Maß an Glück für einen möglichst hohen Teil der Menschheit als humanitäres Ideal zu gelten hat, so folgt daraus möglichst große Konfliktfreiheit als allgemeingültiges Bewertungskriterium für potentielle Glücksgüter. Denn es sind die aus dem Widerspruch von Glücksgütern folgenden Schäden, die der Erreichung eines möglichst hohen Maßes an Glück für alle entgegensteht.

5.5 Vernunft, Erfahrung, Ethik.

Lässt sich auch Glück nicht definieren, hat die Suche und das Streben danach als zentrales Thema der Menschheitsgeschichte unendlich oft zu einer entschiedenen Bewertung von Stimmungen und Befindlichkeiten geführt. Die Bewertungen stimmen in vielen Einzelfällen oder Gruppen von Anwendungsfällen Fällen überein, wenn auch je nach Ort, Zeit und Lage mehr oder weniger häufig. Aber auch übereinstimmende Auffassungen großer Mehrheiten bleiben Gegenstand unterschiedlicher Auffassung, die ihrer Allgemeingültigkeit entgegen steht. Das demokratische Prinzip der Mehrheitsentscheidung ist auf Bewertungen als Glück nicht anwendbar. Selbst wenn der Glücksuchende seine Bewertung an die allgemeine Auffassung der Gesellschaft oder einer Gemeinschaft anpasst, der er angehört, liegt dem eine subjektive Entscheidung jedenfalls der Mitglieder dieser Gemeinschaft zugrunde.

Immerhin stehen in Werken aller Kulturen und Religionen der Welt, die auf Erbauung oder Führung, Einstimmung oder Belehrung gerichtet sind, breite und tiefgegründete, in Jahrhunderten oder Jahrtaussenden kontinuierlich bestätigte und angepasste Gedankengebäude mit Bezug auf die Bewertung potentieller Glücksgüter zur Verfügung. Eine von Elisabeth Liebl glänzend übersetzte, wunderbare Darstellung der Ergebnisse der Suche nach dem Glück seit der Antike gibt Frédéric Lenoir in seinem Taschenbuch üder das Glück (1). Die Intensität, Qualität und Ausrichtung, Lückenlosigkeit der berücksichtigten Tatsachen, die Gründlichkeit von Prognosen und die Bestätigung oder Widerlegung nachprüfbarer Teilergebnisse lassen vernunftmäßige Schlüsse auf eine mehr oder weniger große Wahrhscheinlichkeit der Richtigkeit solcher Gedankengebäude zu (sogenannte induktive Erkenntnismethode). Aus den in ihnen enthaltenen Übereinstimmungen lassen sich vielleicht eine Art Kompendium der Ergebnisse historischer Glücksuche erstellen. Daraus kann vielleicht en Kodex für die Bewertung bestimmter Ausprägungen von Glück (wahres, höchstes Glück), nicht aber ein objektiver Glücksbegriff ableiten, solange sich die Menschheit nicht darauf einigt, den Glücksbegriff auf diesen Kodex zu beschränken.

Von einigen wird eine Bewertung von Wohlstand als Glück auf die Vorstellung zurückgeführt, dass er als Bestätigung einer dem menschlichen Wesen entsprechenden oder gottgefälligen Lebensführung anzusehen ist. Dabei wird ehrlich erworbener Wohlstand aus Vernunftgründen des Gemeinwohls oder auf Grund ethischer Prinzipien höher bewertet als Wohlstand, der auf unehrliche Weise erworben wurde. Diese Begründung kollidiert allerdings, jedenfalls soweit sie sich auf unangemessenen Reichtum bezieht, bereits mit der ebenfalls aus dem menschlichen Wesen oder den Regeln gottgefälliger Lebensführung abzuleitenden Anforderung der Beteiligung Bedürftiger an den Gütern dieser Erde. Auch unabhängig von diesen Vorstellungen kann eine Überbewertung von Wohlstand (siehe Abschn. 2.2.1) schwere Konflikte mit den schlimmsten Schäden zur Folge haben, so dass ein mit angemessener Versorgung anderer verbundener Wohlstand als Glücksgut demjenigen vorzuziehen ist, der dieser Versorgung entgegen steht.

Besonders leicht kollidiert Glück durch Genuss von Freiheit mit dem Glück oder der Glücksuche anderer. Kollisionen von Freiheitsansprüchen, besonders aber ihr Übergang in Gewalt bedrohen den Frieden, der seinerseits umso mehr als Glück empfunden wird, je stärker er bedroht ist und schließlich zu einem der höchsten Glücksgüter wird. Daraus folgt, dass die Bewertung von Freiheit als Glücksgut von ihren Beschränkungen abhängt.

Zwar hat es auf den ersten Blick nicht den Anschein, dass diejenigen, die ihr Glück aus der Befriedigung eigener Interessen - sei es auf Kosten anderer (aus deren Nachteil) - ziehen, grundsätzlich eine geringere Hochstimmung oder einen geringeren Wohlstand daraus gewinnen als jene, die durch Dienst an Anderen oder and der Gemeinschaft oder auch vermittels Gegenleistung glücklich werden. Und dennoch spricht verbreitete Erfahrung dafür, dass das der Fall ist.

Vielfach ist bezeugt, dass geistige Glücksgüter eine Hochstimmung und einen Wohlstand vermitteln, die derjenigen aus Macht oder Besitz vorzuziehen sind. Das hängt womöglich mit der größeren Konfliktfreiheit der ersteren zusammen.

Generell lässt sich einer breiten Erfahrung entnehmen, dass Glück, das mit einem guten Gewissen verbunden ist, weil es ehrlich erworben ist, oder weil es aus Dienst an Anderen oder an der Gemeinschaft erwächst, dem unter Schädigung Anderer erreichten Glück überlegen ist. Sie wird unterstützt durch die weitere Erfahrung, dass die zuerst genannte Lebensweise reale Vorteile verschafft, indem das Wohlbefinden anderer und insbesondere der Gemeinschaft auf die Dauer die eigene Entfaltung begünstigt und gegen Beeinträchtigungen schützt.

In besonderem Maße vermittelt die auf das Gute und Wahre gerichtete Liebe ein Glück, das durch seine hohe Immunität gegen Ablehnung oder Widerstände ausgezeichnet ist, auch soweit diese im Glücksuchenden selbst ihren Ursprung haben können. Als Idee der Nächstenliebe steht sie im Zentrum der christlichen Religion und prägt wohl ähnlich die meisten Religionen und ethischen Lehren. Ähnlich, wenn auch mit unterschiedlicher Bedeutung für das Zusammenleben im übrigen, ist insbesondere die hinduistische Religion durch hohe Konfliktfreiheit ausgezeichnet durch ihre Hinwendung auf das Brahma als das Unendliche. Der Islam scheint insoweit lediglich durch ein Missverständnis seiner Inanspruchnahme der Gläubigen für den "Dschihad", der von der großen Mehrheit seiner Anhänger als voller Einsatz für den Glauben an Gott verstanden wird, als Aufforderung zur gewaltsamen Verbreitung des Glaubens diskreditiert zu sein.

6 Normen und Institutionen.

Im Zuge ihrer seit jeher unternommenen Versuche, die aus der Vielfalt und Unvereinbarkeit der Glücksgüter in Verbindung mit dem Streben nach Glück erwachsenden Konflikte zu bewältigen, haben die Menschen zur Hegung des Glücksstrebens Regeln (sogenannte Normen) gesucht, erdacht, formuliert und durchgesetzt. Das geschieht bereits durch den Einzelnen sich selbst gegenüber und sodann durch die Familien, Sippen, Stämme, Völker und Staaten gegenüber ihren Angehörigen sowie im Laufe der Zeit entwickelte besondere Einrichtungen (Institutionen) des Gemeinschaftslebens. Die Regeln und Institutionen haben dabei zum Teil einen hohen Grad an flächendeckender Differenzierung und Stabilität erreicht.

6.1 Instinkt, Vernunft, Gewissen, Religion, Ethik.

Zuerst waren es Ge- und Verbote des arterhaltenden und später des moralischen Instinkts (des Gewissens), sodann der Religionen und der aus jenem Instinkt und Gewissen und aus Erfahrungen und Schlußfolgerungen erwachsenen Ethik (Moral), die dem Glücksbegriff und dem Streben nach Glück Grenzen setzten und Inhalt gaben. Zum Zweck der Bewältigung von Kollisionen oder zur Koordination von Interessen bildete sich der Vertrag als verbindliche Einigung über Grenzen oder Bedingungen der Glücksuche heraus. Aus Verträgen erwuchsen Normen für das Zusammenleben.

6.2 Gesellschaft, Kirche, Staat.

Die Inhaltsbestimmung und Durchsetzung von Normen sowie ihre Einhaltung geschah und geschieht spontan durch die ebenso spontan unter Mitwirkung der Umweltbedingungen gebildete "Gesellschaft" als Inbegriff der tatsächlich zusammenlebenden Familien, Sippen, Völkern und anderen Gruppen. Die Verwirklichung der gesellschaftlichen Ordnung beruht auf den vielfältigen inneren und äußeren Abhängigkeiten der Einzelnen von ihren eigenen Befindlichkeiten und Interessen und von denen anderer Einzelner und der sie erfassenden Gemeinschaften. Seit Beginn der Geschichte entwickelten sich in einem mehr oder weniger weitgehenden Spannungsverhältnis zur Glücksuche des Einzelnen und zur Interessenverfolgung der "Gesellschaft", oder, wie auch genannt wird, als ihr "Überbau" Organisationen zur Bildung und Durchsetzung normativer Ordnungen zur Deckung gemeinsamer Bedürfnisse und zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele. Sie begegnen dem Glückstreben und seinen Konflikten mit Gesetzen und mit Institutionen zu ihrer Bildung und erforderlichenfalls zwangsweisen Durchsetzung. Die Organisationen akkumulieren auf der Grundlage von Vernunft, Ethos und/oder Religion die dafür erforderliche Macht. Die Maßgaben für die Qualität aller dieser Lösung und die Voraussetzungen ihrer Optimierung sind Gegenstand besonderer umfangreicher Wissenschaften, deren Ergebnisse zwar noch in hohem Maße kontrovers sind, in grundlegenden und breiten Bereichen aber zwingend erscheinen.

7 "Recht" auf (Streben nach) Glück.

Unter den Versuchen, die anlässlich der Glücksuche entstehenden Konflikte und insbesondere den Freiheitskonflikt durch Regelwerke und Institutionen zu lösen, ragt der moderne Staat hervor. Dieser Staat ist in der historischen Neuzeit in Europa seit Ende des 16. Jahrhunderts entwickelt worden. Er ist durch Inhaberschaft und Monopolisierung der höchsten Macht über ein Staatsgebiet und die in ihm lebenden Menschen (sogenannte Souveränität) gekennzeichnet, mit deren Hilfe er alle Gewaltanwendung innerhalb des Staatsgebietes unterbindet, die nicht der Gewaltverhinderung dient. Bisher ist keine Institution entwickelt worden, die diese Aufgabe besser lösen könnte. Höchst mangelhaft bleiben auch die bisher mit dem Anspruch auf Überordnung über Staaten geschaffenen internationalen Organisationen wie die Organisation der Vereinten Nationen oder die Europäische Union.

Staaten haben unterschiedliche Grundeinstellungen zur Glücksuche. Vorbildlich für die modernen Staaten der westlichen Industrieländer ist eine Einstellung, wie sie in der von Thomas Jefferson formulierten Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Nordamerika vom 4. Juli 1776 zum Ausdruck gebracht wurde. In dieser Erklärung heißt es: "daß alle Menschen ... von ihrem Schöpfer mit bestimmten unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind, zu denen ... das Streben nach Glück" gehört. Die vorstehenden Betrachtungen werfen aber die Frage auf, was genau mit dieser Rechtsbehauptung gemeint ist. Es ist zu fragen, ob die These Jeffersons sich auf die Proklamation eines Vorhabens, quasi eines guten Willens der Vereinigten Staaten von Noramerika beschränkt oder ob sie bedeutet, dass die Vereinigten Staaten von Noramerika jedem Staatsangehörigen ein Recht, Glück zu suchen, in der Weise garantieren, dass er seine Durchsetzung in jedem Fall erzwingen kann.

7.1 Moralisches und wirkliches "Recht".

Der Ausdruck "Recht" wird oft zur Bezeichnung einer Forderung gebraucht, die aus "der Natur" oder aus Regeln der Ethik oder Sitte hergeleitet wird. Solche Regeln legen sich jedoch Geltung bei, ohne eine Macht nachweisen zu können, die die Forderung zuverlässig in jedem durch die Regel gedeckten Fall oder auch nur mit einiger Sicherheit gelegentlich durchsetzt. Der Begünstigte erhält eine Hoffnung, die sich womöglich weitgehende auf das übliche Verhalten Einzelner und der Gesellschaft oder auch auf gelegentlich tatsächlich verfügbare Mächte stützen kann, für deren Durchsetzung in jedem Einzelfall und damit für die Erfüllung und Durchsetzung der fraglichen Forderungen aber keine Gewähr besteht. Die Bezeichnung solcher Forderungen als Recht ist irreführend, weil sie den Begünstigen veranlasst, über Hoffnung hinaus die Erwartung einer Durchsetzung durch unbestimmte Mächte mit der Verheißung eines Rechts zu verbinden. Bei Nichtbefolgung und vergeblichem Ruf nach Durchsetzung und auch im häufigen Fall, dass der Forderung eine ähnliche als "Recht" bezeichnete Forderung Anderer entgegensteht, ist das Ergebnis Frustration, Spannung und Konflikt, für die nicht nur derjenige verantwortlich gemacht wird, der die Forderung behauptet, sondern auch derjenige, der ihm auf sie ein "Recht" zuspricht. Die Bezeichnung ist sogar gefährlich, weil sie die Neigung des Begünstigten und/oder anderer Interessenten verstärkt, ihr (vermeintliches) "Recht" - erforderlichenfalls mit Gewalt - durchzusetzen, und zwar gegebenenfalls sogar auch gegen Staatsgewalt, soweit die Forderung nicht durch diese bestätigt oder durchgesetzt wird,. Bei massenhaften Aktionen dieser Art liegen große Schäden und Chaos nahe. Als "Recht" und auch als "Menschenrecht" sollten zur Vermeidung solcher Wirkungen daher nur Regeln und Ansprüche bezeichnet werden, die von einem Staat gesetzt oder begründet sind. Nur ein Staat ist kraft der besonderen Durchsetzungsmacht seines Gewaltmonopols (seiner Souveränität) in der Lage, die Geltung und Durchsetzung von Forderungen in seinem Gebiet zuverlässig zu garantieren, die erst durch diese Garantie zu wirklichen Rechten werden.

Die Behauptung eines staatlichen Rechts auf Glücksuche, wie sie in der von Jefferson formulierten Erklärung enthalten ist, begegnet der oben in einiger Breite diskutierten Schwierigkeit, dass unendliche viele Alternativen individuellen Glücksstrebens bestehen, die mit dem Glücksstreben und mit den Interesse Anderer an Leben, Gesundheit, Freiheit und Teilhabe an den Glücksgütern unvereinbar sind. Schafft nun der Staat Regeln über die Bevorzung der einen gegenüber den anderen Interessen, um die Konflikte - was in der Tat seine Aufgab ist - zu bewältigen, so gewährleistet er damit gerade nicht jedes freie Streben nach Glück.

7.2 Freiheit Funktion von Unfreiheit.

Das Problem der Kollision der Glücksgüter und Glücksuche wird durch die Forderung nach Freiheit der Glücksuche nicht gelöst sondern erst geschaffen. Um Glücksuche für alle möglich zu machen, bedarf es nämlich einer Beschränkung (der Freiheit) des Glücksstrebens, soweit es ein ähnliches Streben anderer behindert. Es zeigt sich, dass Freiheit eine Funktionen von Freiheitsbeschränkungen ist. Der Begriff der Freiheit setzt ihre Beschränkung geradezu voraus.

Mit diesen Erwägungen ist die amerikanischen Unabhängigkeitserklärung allerdings vereinbar, wenn man sie dahingehend auslegt, daß sie einen Vorrang der Freiheit verspricht in dem Sinne, dass staatliche Eingriffe in die Freiheit des Einzelnen nur "subsidiär" zulässig sein sollen, nämlich nur soweit sie von einem übergeordneten Interesse des Allgemeinwohls zwingend gefordert werden. In dieser Auslegung bringt die Erklärung den materiellen Kern der rechtsstaatlichen Verfassung zur Geltung: das Verteilungsprinzip grundsätzlicher Freiheit. Im Rechtsstaat ist die Glücksuche frei, soweit nicht die staatliche Rechtsordnung bestimmt, was nicht als Glück angestrebt werden darf und welche Veranstaltungen der Glücksuche unzulässig sind.

7.3 Anspruch auf Glücks-Voraussetungen.

Da Glück Ergebnis nicht allein von Freiheit sondern in aller Regel bestimmter Eigenschaften und Anstrengungen des Glücksuchenden und/oder Dritter ist, setzt es voraus, dass der Glücksuchende und die Dritten überhaupt über den nötigen Lebensunterhalt verfügen. Es wird daher behauptet, dass der Rechtsstaat etwa auf Grund der Gewährleistung der Glücksuche verpflichtet ist, jedermann diejenigen Leistungen zu verschaffen, die den Lebensunterhalt ausmachen. Darüber hinaus wird gelegentlich geltend gemacht, der Staat müsse über allgemeine Infrastrukturen hinaus für die Bereitstellung und Zuordnung des Glücks oder der Glücksgüter selbst sorgen und dem Einzelnen stehe infolge dessen ein Rechtsanspruch auf entsprechende Staatsleistungen zu. Diese Auffassung liegt auch konkreten historischen und gegenwärtigen Staatsverfassungen oder Projekten solcher Verfassungen zugrunde.

Angesichts der Vielfalt und Unvereinbarkeit der Glücksgüter und ihrer möglichen Bewertung sowie der vielfältigen Alternativen ihrer Aufsuchung, Schaffung, Pflege usw. würde die Verwirklichung solcher Ansprüche auf Ersetzung der privaten durch staatliche Bewertung der Glücksgüter sowie des freien Güteraustauschs durch staatliches Nehmen und Geben und mit dem Nehmen auf grundsätzliche Beschränkung der Freiheit des Einzelnen hinauslaufen. Diese Auffassung ist bereits mit dem Wortlaut der Unabhängigkeitserklärung unvereinbar, die ausdrücklich nur ein Recht auf das Streben nach Glück statuiert. Und sie ist auch mit dem Sinn dieser Erklärung unvereinbar, weil sie auf die Aufhebung gerade jener Freiheit hinausläuft, die Jefferson versprechen wollte. Sie widerspricht der rechtsstaatlichen Idee.

7.4 Der freiheitliche Rechsstaat.

Ein zentrales Problem des Staates der modernen Industrieländer betrifft die Frage nach den Grenzen und Maßgaben für Inhalt und Verfahren der Regulierung das Glücksstrebens. Die zum Begriff und Wesen des Staates gehörende höchste Regionalgewalt (Souveränität) erfasst auch diese Regulierung. Das gilt unabhängig davon, wie diese Macht zustande kommt und durch welche Instanzen (Monarch, Diktator, eine als Gottes Vertreter auf Erden auftretende Person oder Einrichtung im sogenannten "Gottesstaat", Gremien einer Aristokratie oder "Nomenklatura" oder das Volk in Parlamenten oder Räten) die Macht ausgeübt wird.

In Europa und in den USA setzte die geistig-politische Bewegung der sogenannten "Aufklärung" , die dort das 18. Jahrhunderr prägte, unter grundsätzlicher Aufrechterhaltung des Souveränitätsprinzips (bei Ausschluss ihrer Bindung an eine außerstaatliche Kirche) das erwähnte rechtsstaatliche Verteilungsprinzip durch, das durch Jefferson in der Unabhängigkeitserklärung der USA seinen klassischen Ausdruck gefunden hat. Zur Entfaltung dieses Prinzips beschränkt der Staat seine Befugnisse selbst durch Formulierung sogenannter Grundrechte, an die alle Staatsgewalt gebunden ist. Danach darf der Staat diese Freiheit nur bei Notwendigkeit im überwiegenden Interesse des Gemeinwohls und nur durch präzise Anordnungen beschränken.

Mit Bezug auf den gegenwärtigen Zustand der modernen Insdustriestaaten weist Reiner Schmidt in seinem Aufsatz "Verfolgung des Glücks" (SZ 16.11.1980) auf den Gegensatz zwischen der an die Unabhängigkeitserklärung der USA angelehnten Forderung Wilhelm von Humboldts, der Staat möge sich "aller Sorgfalt für den positiven Wohlstand der Bürger" enthalten und nicht weitergehen als Sicherheit erfordert, und der gegenwärtigen Realität des umfassenden Wohlfahrtsstaates hin. Er weist darauf hin, dass das Freiheitsverständnis sich die Forderung an den Staat einverleibt hat, die Grundlagen für Glücksstreben nach Maßgabe einer Pluralität von "Werten" zu schaffen, bei gleichzeitiger "gesamtgesellschaftlicher Leistungsverweigerung". Schmidt erinnert daran, dass dieser Dualismus auf Dauer nicht durchzuhalten ist.

Ebenso wichtig wie Grenzen der Staatsgewalt sind Regeln über das Verfahren, in dem staatliche Entscheidungen gefällt und vollzogen werden müssen und dürfen. Sind im Rechtsstaat Eingriffe nur durch Gesetz oder auf Grund Gesetzes zulässig, so folgt daraus die Verteilung der Staatsgewalt auf voneinander getrennte und in einem Kern unabhängige gesetzgebende und vollziehende Gewalten ("Gewaltenteilung"). Zur Gewährleistung von Freiheit und Gleichheit im Staat und zur Auflösung von Konflikten im Einzelfall zwischen den Staatsorganen untereinander und mit dem Einzelnen bedarf es daneben einer unabhängigen dritten Gewalt der Rechtsprechung. Welche Eingriffe zustandekommen, hängt dann letztlich vom Gesetzgebungsverfahren ab. Durch Trennung oder Zusammenfassung der Staatsgewalten und durch das Verfahren der Staatswillensbildung unterscheiden sich die Staatsformen der Demokratie, der Monarchie und Diktatur und der Aristokratie und Oligarchie. Dabei ist Demokratie darauf angewiesen, dass ein tragender gemeinsamer Wille des Volks überhaupt gebildet wird und dass er, in modernen Insdustriestaaten zum Teil notwendigerweise vermittelt durch Parteiorganisationen, parlamentarische Strukturen und andere Kräfte, unverfälscht in staatliche Anordnungen und Maßnahmen umgesetzt wird.

Tatsächlich ist die Einhaltung des rechtsstaatlichen Verteilungsprinzips und der gewaltenteilenden Verfassung und damit die von ihm vorgehaltene Hegung des Glücks immer gefährdet. Ihr hat der Staat kraft Definition mit allen seinen Ämtern und vor allem durch die Justiz zu dienen. Letztlich ist sie gegen Verfälschung, Misbauch und Auflösung jedoch nur zu gewährleisten durch tragende Teile und Mehrheiten des Staatsvolks.

8 Zusammenfassung.

Die am Anfnag diess Beitrags gegebene, eher formale Definition von Glück trifft auf eine inhaltlich höchst unterschiedliche und gegensätzliche Vielfalt von Erscheinungsformen des Glücks zu. Zwar werden im allgemeinen ethische Grenzen des Glücksbegriffs eingehalten (Abschn. 5.3). Auch gibt es Mindestbedingungen menschlicher Existenz, unterhalb deren Glück in aller Regel unmöglich ist (Abschn. 5.2). Von diesen äußersten Grenzen abgesehen, bestimmt jeder Mensch sein Glück selbst - durch Bewertung ihm zur Verfügung stehender Güter oder durch ihre Schaffung oder Zerstörung (Abschn. 3) - und er hat seine eigenen Vorstellungen über das Glück anderer. Daher entzieht sich Glück einer allgemeingültigen inhaltlichen Definitio. Während die als Glück beschreibbaren Stimmungen und Befindlichkeiten unendlich vielfältig sind, ist Glück im Einzelfall einzigartig.

Knappheit und Konflikte von Glücksgütern kann der Mensch durch Bewertung, Auswahl und/oder Schaffung von Gütern, bewältigen oder reduzieren (Abschn. 4). Was davon bleibt, kann er tolerieren. Bei der Bewertung und Schaffung von Glücksgütern sind in der gesamten Menschheitsgeschichte gebildete Regeln der Erfahrung, der Vernunft und der Ethik hilfreich und leicht verfügbar (Abschn. 5).

Um das größtmögliche Glück möglichst Vieler zu ermöglichen, zumindest aber dem Unglück Grenzen zu setzen und Frieden zu schaffen und zu erhalten, bedarf es der Normen und Institutionen und jedenfalls des Staates mit seiner Zwangsgewalt Abschn. 6 und 7). Zwangsweise Konfliktbewältigung führt aber selten und niemals für sich allein zu dauerhaftem Frieden und gefährdet neuerdings die Existenz der Menschheit. Zwar bedarf Glück meistens einiger Anstrengung entweder einer Lebensführung, als deren Ergebnis sich Glück einstellt, auch ohne angestrebt zu werden (siehe dazu das bereits oben erwähnte Werk von Lenoir (1)), oder es bedarf Anstrengungen zur Verinnerlichung, zur Entfaltung, zum Erlernen, zur Einübung und zur Anwendung der Erkenntnisse über und der Faktoren von Glück. Der Übung bedarf es, weil Menshen dazu neigen, ihre Fehler aus Gewohnheit zu wiederholen. er muss sie sich daher abgewöhnen. Hierbei ist auch ein gewisser Druck unvermeidlich, aber Zwang wenig hilfreich. Viel mehr bedarf es der Selbsterziehung und Erziehung in der Familie, in den Schulen und in der Gesellschaft und ihren Einrichtungen, in den Religionsgemeinschaften und insbesondere in allen staatlichen Einrichtungen mit Hilfe der Überzeugungskraft Berufener und Einsicht des Publikums sowie geeigenter freiheitlicher staatlicher Rechtsordnungen. Ebenso bedarf es des Friedens zwischen den Staaten.

Die diesen Zielen dienende Kommunikation, deren Möglichkeiten sich zur Zeit explosionsartig erweitern, muss ständig einen großen Kreis und alle relevanten Inhalte erfassen. Sie bedarf der Sachkunde, genauer Sachlichkeit, der Wahrhaftigkeit und Verantwortlichkeit aller Beteiligten und einer zweckmäßigen Infrastruktur, an der es noch sehr mangelt.


Notiz: Zwar stellt heute im deutschsprachigen Raum kein vernünftiger Mensch die Gleichwertigkeit von Mann und Frau infrage. Und selbst in Vergangenheiten, in denen das anders war, erfasste die männliche grammatische Form von Ausdrücken, die sinngemäß auf Männer und Frauen bezogen waren, bereits beide Geschlechter (Fußgänger, Käufer, Leser). Eine gegenwärtig gespflegte Art von Mini-Ideologie und hypertrophe Correctness-Forderung legt es dennoch nahe zu erklären, dass im vorstehenden Text gebrauchte, grammatisch als männlich interpretierbare Wortformen auch ohne besondere Hervorhebung das weibliche Geschlecht vollkommen und vorbehaltlos "gleichberechtigt" einschließen, soweit sich nicht aus dem Sinnzusammenhang oder ausdrücklicher Hinzufügung eindeutig etwas anderes ergibt.


Fußnoten:

(1) Frédéric Lenoir, "Du bonheur", 2013, Librairie Arthème Fayard,
in deutscher Übersetzung von Elisabeth Liebl, "Über das Glück", 2015 dtv.



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